Presse und Aktuelles

11.03.2007

„Es geht um die Zukunft der freien Bildung“
Dreieicher Jusos gegen Studiengebühren in Hessen
 
Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag hat im Oktober 2006 das „Studienbeitragsgesetz“ verabschiedet. Somit müssen Studierende ab dem kommenden Wintersemester mindestens 500 Euro Studiengebühren für jedes Semester zahlen.

Die Hessische Verfassung sieht dagegen vor, dass ein Hochschulstudium unentgeltlich zu sein hat. Als einzige Ausnahme gestattet die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich solche leisten können. Somit wird mit dem Studienbeitragsgesetz die Ausnahme zur Regel gemacht.

Es gibt zwar die Möglichkeit, ein Darlehen bei der hessischen Landestreuhandstelle zu beantragen, aber wer möchte schon nach Beendigung seiner Berufsausbildung jahrelang die Schulden daraus zurückzahlen? Wer nicht will, dass junge Menschen mit Schulden ins Berufsleben gehen müssen, sollte die Verfassungsklage gegen Studiengebühren in Hessen unterstützen. Dabei sollte man vor allem auch an die Zukunft seiner Kinder oder Enkelkinder denken.

Durch die Verfassungsklage, die von einem Prozent der wahlberechtigten Hessinnen und Hessen (43.308 Menschen) unterschrieben werden muss, wird beim Staatsgerichtshof beantragt, dass das Gesetz zur Einführung von Studienbeträgen an den Hochschulen des Landes mit Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar und nichtig ist.

Die Juso-AG Dreieich bittet alle wahlberechtigten Hessinnen und Hessen, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz vor den Staatsgerichtshof zu bringen, indem sie die Verfassungsklage gegen Studiengebühren mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Die Jusos verteilen in diesen Tagen Briefe mit dem Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsklage an viele Dreieicher Haushalte. Wer kein Klageformular in seinem Briefkasten hatte oder weitere Formulare benötigt, kann sich an Michael Möck (Tel. 0178-3025736) oder Max Schiemann (Tel. 06103-312293) wenden. Darüber hinaus kann man das Formular sowie weitere Infos unter www.jusos-dreieich.de finden.
 
 
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