11.03.2007
„Es geht um die Zukunft der freien
Bildung“
Dreieicher Jusos gegen Studiengebühren
in Hessen
Die CDU-Mehrheit im Hessischen Landtag hat im Oktober 2006
das „Studienbeitragsgesetz“ verabschiedet. Somit
müssen Studierende ab dem kommenden Wintersemester
mindestens 500 Euro Studiengebühren für jedes
Semester zahlen.
Die Hessische Verfassung sieht dagegen vor, dass ein Hochschulstudium
unentgeltlich zu sein hat. Als einzige Ausnahme gestattet
die Verfassung Gebühren für diejenigen, die sich
solche leisten können. Somit wird mit dem Studienbeitragsgesetz
die Ausnahme zur Regel gemacht.
Es gibt zwar die Möglichkeit, ein Darlehen bei der
hessischen Landestreuhandstelle zu beantragen, aber wer
möchte schon nach Beendigung seiner Berufsausbildung
jahrelang die Schulden daraus zurückzahlen? Wer nicht
will, dass junge Menschen mit Schulden ins Berufsleben gehen
müssen, sollte die Verfassungsklage gegen Studiengebühren
in Hessen unterstützen. Dabei sollte man vor allem
auch an die Zukunft seiner Kinder oder Enkelkinder denken.
Durch die Verfassungsklage, die von einem Prozent der wahlberechtigten
Hessinnen und Hessen (43.308 Menschen) unterschrieben werden
muss, wird beim Staatsgerichtshof beantragt, dass das Gesetz
zur Einführung von Studienbeträgen an den Hochschulen
des Landes mit Artikel 59 der Verfassung des Landes Hessen
unvereinbar und nichtig ist.
Die Juso-AG Dreieich bittet alle wahlberechtigten Hessinnen
und Hessen, gemeinsam das Studienbeitragsgesetz vor den
Staatsgerichtshof zu bringen, indem sie die Verfassungsklage
gegen Studiengebühren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Die Jusos verteilen in diesen Tagen Briefe mit dem Aufruf
zur Unterstützung der Verfassungsklage an viele Dreieicher
Haushalte. Wer kein Klageformular in seinem Briefkasten
hatte oder weitere Formulare benötigt, kann sich an
Michael Möck (Tel. 0178-3025736) oder Max Schiemann
(Tel. 06103-312293) wenden. Darüber hinaus kann man
das Formular sowie weitere Infos unter www.jusos-dreieich.de
finden.
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